flightright - der Fluggasthelfer

Ab und zu sehe ich Facebook-Postings von Freunden, die sich auf einer Geschäftsreise befinden. Manchmal sind auch Frust-Postings dabei, weil sich gerade eben wieder ein Flug verspätet hat und sich die Reise ungewollt verlängert. Heutzutag reicht ja bereits ein Griff zum Handy, um sich seinen Ärger über soziale Netzwerke Luft zu verschaffen.

 

Jeder von uns hatte schon einmal das Vergnügen eine Flugverspätung zu erleben. Unvergessen von mir ist eine Flugreise zur Weihnachtszeit mit meiner Familie nach Hamburg. Nach einer stundenlangen Verspätung wurden wir von der Fluglinie informiert, dass der Flug nur nach Hannover geführt werden könne, von wo ein Bus uns dann in die Hansestadt bringen würde. Letztendlich erreichten wir irgendwann weit nach Mitternacht Hamburg, auf einen menschenleeren Platz mitten im Schneetreiben mussten wir dann noch eine halbe Stunde gemeinsam mit anderen Passagieren auf Taxis warten. Nach dieser abenteurlichen Reise erhielten wir letztendlich von der Fluglinie nur die Taxifahrtkosten ersetzt. Hätte es damals nur schon das Startup-Unternehmen "flightright" gegeben.

 

flightright ist ein Verbrauerportal für Fluggastrechte und hilft Flugpassagieren nach Verspätungen, Umbuchungen oder der Annullierung von Flügen bei der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen gegenüber den Fluggesellschaften. Das Unternehmen setzt dabei auf die EU-Fluggastrechteverordnung, die seit 2005 in Kraft ist und von max. 5-10% der Betroffenen genutzt wird.

 

Leider werden die Verbrauerrechte von den Airlines regelmäßig missachtet, wobei oft Billigflieger negativ auffallen. Dabei ist die Rechtslage durch die EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig. Hier setzt flightright an, welche Flugpassagieren die Möglichkeit eröffnet für  verspätete  oder  annullierte Flüge eine Entschädigung zu erhalten. Hier werden einfach auf www.flightright.de in dem Entschädigungsrechner die Flugdaten  eingegeben und das System prüft automatisch, inwieweit der Anspruch auf Entschädigung aussichtsreich ist. Das können dann Summen bis zu 600,- Euro pro Person sein.

 

2014 haben bereits über 400.000 Personen den Entschädigungsrechner von flightright.de genutzt, Tendenz steigend. flightright arbeitet auf Erfolgsbasis, bei einer erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche erhält das Unternehmen 25% (zzgl. MwSt.) der erstrittenen Summe.

 

Damit macht das Fliegen wieder mehr Spaß bzw. für die Passagiere rechtssicherer. Hier gibt es die häufig gestellten Fragen zu flightright.de!

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Rainer Schultze (Montag, 04 Juni 2018 14:50)

    Falls am Flughafen eine Verbindung plötzlich gestrichen wird, hast Du eine gute Chance auf eine Entschädigung entsprechend der EU Fluggastrechte-Verordnung. Diese gelten bei allen abgehenden Flügen von einem EU-Flughafen, ganz egal, ob die Fluggesellschaft ein Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Und auch bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen finden die EU-RegelungenAnwendung, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wird. Es ist daher ratsam Flüge aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen bei Fluggesellschaften eines Mitgliedsstaates der EU zu kaufen.

    Des Weiteren ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften ihre Kunden über Annullierungen mindestens 14 Tage vor dem Abflugtermin informieren müssen. Kommt die Benachrichtigung 7-14 Tage vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der geplanten Landung des Ursprungsfluges das Ziel erreicht. Bei weniger als 7 Tagen vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximal Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn die Flugannullierung nicht fremdverschuldet ist. Man kann sich hier https://myflyright.com/de/ über alles sehr genau informieren und beraten lassen.